Willkommen auf den Internetseiten der Kanzlei Grünewald & Curzel. Wir bieten Ihnen kompetente Rechtsberatung in Fragen des deutschen und des brasilianischen Rechts, selbstverständlich in portugiesischer und in deutscher Sprache.
Wir, das sind der deutsche Rechtsanwalt Andreas Grünewald und die brasilianische Advogada Dr. Renata Curzel. Unsere Kanzlei finden Sie im Hamburger „Portugiesenviertel“, zwischen Michel und Hafen. Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 (0)40 429 098 00 oder per Email unter der Adresse
Die Kanzlei Grünewald & Curzel ist in verschiedenen Bereichen des Wirtschafts- und Medienrechts aber auch im Familien- und Ausländerrecht tätig. Die Kanzlei geht aus dem Zusammenschluss des deutschen Rechtsanwalts Andreas Grünewald und der brasilianischen Advogada (port. für Rechtsanwältin) Dr. Renata Curzel hervor. Daher können wir unsere Leistungen nicht nur im deutschen sondern ebenso im brasilianischen Recht anbieten. Wir bieten auch Unterstützung bei einer eventuell notwendigen Prozessführung in Brasilien an; hier arbeiten wir, soweit erforderlich, mit brasilianischen Kanzleien zusammen.
Der deutsche Rechtsanwalt Andreas Grünewald und die brasilianische Advogada Dr. Renata Curzel verbinden in ihrer Partnerschaft ihre juristischen, sprachlichen und sozio-kulturellen Kenntnisse. So können sie den speziellen Anforderungen der Beratung von Brasilianern und Deutschen, die mit dem jeweils anderen Land in Verbindung stehen (sei es durch familiäre oder geschäftliche Bindungen oder durch den Wohnsitz) in besonderer Weise gerecht werden.
Eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft kann scheitern. Die meisten Paare wollen eine lebenslange Beziehung, doch nicht selten stellt sich nach Jahren heraus, dass die Partner eben doch nicht "für einander geschaffen" wurden. Die beste Lösung für alle Beteiligten ist dann meist die Trennung und schlussendlich die Scheidung. Das muss kein Drama sein. Gerade mit einer kompetenten rechtlichen Beratung ist eine Trennung und Scheidung häufig ohne große Problem und unnötige Streitigkeiten zu erledigen.
Seit einer Gesetzesänderung, die am 18.03.2016 in Kraft getreten ist, gelten in bestimmten Fällen ausländische Scheidungen in Brasilien unmittelbar, ohne dass das besondere Verfahren der „Homologação“ durchgeführt werden muss. Es ist nun im neuen CPC (dem brasilianischen Zivilgesetzbuch) vorgesehen, dass dieses Verfahren der Bestätigung durch den Oberen Gerichtshof (Superior Tribunal de Justiça) im Falle von „einverständlichen Scheidungen“ entbehrlich ist. Dies gilt jedoch nur, wenn zusammen mit der einverständlichen Scheidung nicht über andere Angelegenheiten entschieden wurde, wie z.B. Unterhalt, das Sorgerecht, vermögensrechtliche Fragen (z.B. Zugewinnausgleich oder Auseinandersetzung einer Errungenschaftsgemeinschaft) oder den Versorgungsausgleich.
In allen anderen Fällen hingegen, also auch in den in Deutschland häufigen Fällen einer Scheidung mit Versorgungsausgleich, sowie in allen Fällen einer streitigen Scheidung, ist weiterhin das besondere Anerkennungsverfahren der „Homologação“ notwendig, damit die Scheidung in Brasilien gilt.
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